Forschungsmanagement

Forschungsförderung und Finanzmanagement

Modul 2 gibt einen Einblick in die nationalen und internationalen Forschungsförderungsmöglichkeiten sowie in andere Förderquellen wie Fundraising und Sponsoring. Die Teilnehmenden werden mit den Grundlagen des Finanzmanagements vertraut gemacht und wenden diese auf den eigenen Forschungsbereich an.

Ziele

Die Absolventinnen / die Absolventen

  • sind in der Lage, erfolgreich eine Drittmittelakquise zu betreiben.
  • haben grundlegende Kenntnisse von der Forschungsförderung in der Schweiz.
  • kennen die Möglichkeiten der Forschungsförderung durch ausländische Geldgeber.
  • sind mit den Möglichkeiten des Fundraisings und des Sponsorings im Wissenschafts- und Forschungsumfeld vertraut.
  • kennen die Grundlagen des Finanzmanagements im Forschungskontext.

Inhalte

  • Nationale und internationale Fördermöglichkeiten für Forschungsprojekte
  • Fundraising und Sponsoring in der Wissenschaft
  • Grundlagen des Finanzmanagements
  • Finanzmanagement für den eigenen Forschungsbereich

Basisinformationen

Nummer W.30.25.CAS2
Termine 19.06.2025, 20.06.2025
Zeiten 08.45 bis 17.15 Uhr
Kursort

Universität Bern, UniS, Schanzeneckstrasse 1, Raum A122 (1. Stock, Altbau_A)

Situationsplan
Leitung

Dorothea Bergler M. A., Dr. Matthias Held, Prof. Dr. Philip Valta, Dr. Luca Wacker

Plätze max. 24 Personen
Kurssprache Deutsch
Anmeldefrist 29.05.2025
Format Einzelveranstaltung von CAS Forschungsmanagement 2025/26
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung.
Trägerschaft

Universität Bern, Weiterbildungskommission

Zielpublikum

Personen, die in einer höheren oder mittleren Führungsebene in der Wissenschaft, in Unternehmen oder der öffentlichen Verwaltung tätig sind.

Kosten

CHF 1020.—

Administratives

Sie erhalten nach Anmeldeschluss eine Rechnung (zahlbar innert 30 Tagen).

Annullierungsbestimmungen

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zentrums für universitäre Weiterbildung ZUW.

Bei einer Annullierung nach Anmeldeschluss sowie bei Nichterscheinen oder Kursabbruch gelten die folgenden Annullierungsbestimmungen:

  • Eine Abmeldung von einzelnen Kursen ist bis zum Anmeldeschluss ohne Kostenfolge möglich.
  • Bei Abmeldungen bis zehn Arbeitstage vor Kursbeginn wird die Hälfte des Kursgeldes in Rechnung gestellt. Wenn für die abgemeldete Person ein Ersatz gefunden werden kann, wird ein Verwaltungskostenanteil von CHF 150.– in Rechnung gestellt.
  • Bei Abmeldungen innerhalb der letzten zehn Arbeitstage vor Kursbeginn, bei Nichtantreten oder Abbruch der Weiterbildung ist das ganze Kursgeld geschuldet.

Kontakt

Universität Bern
Zentrum für universitäre Weiterbildung ZUW
Forschungsmanagement
Schanzeneckstrasse 1
3012 Bern
E-Mail: forschungsmanagement.zuw@unibe.ch

Anmeldung